Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung
Verehrter Übernachtungsgast, als Nutzer der Ferienwohnung regeln diese Bedingungen und Hinweise die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Anbieter. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Übernachtungsbedingungen an.
1. Leistungen / Preise
Die Angaben sind bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen; dies setzt natürlich voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird.
Die angegebenen Leistungen / Tarife sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern sind nur durch unsere Bestätigung verbindlich.
Übernachtungszeiträume:
Es können nur zusammenhängende Zeiträume angemietet werden. Bei jeder Unterbrechung wird die Reinigungsgebühr in voller Höhe fällig.
Erweitert / verändert sich die Personenzahl während des Aufenthalts, ist dies sofort anzugeben. Sie erhalten dann für die zusätzlichen Übernachtungsgäste eine neue Rechnung bzw. eine Gutschrift wenn ein Teil der Gäste vorzeitig das Ferienhaus verlassen muss.
2. Anmeldung / Zahlung / Kaution
Die Übernachtungsanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Übernachtungsvertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertrags-verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Der Übernachtungsvertrag kommt mit der Übernachtungsbestätigung durch uns zustande. Der Mietpreis ist 14 Tage nach Unterschrift unter den Mietvertrag zu 30% fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Entscheidend ist in beiden Fällen das Datum des Zahlungseinganges. Die Kaution beträgt 200 €. Sie ist bei Mietbeginn in Bar an den Vermieter zu bezahlen und wird am Abreisetag durch diesen wieder erstattet, sofern keine Schäden an der Wohnung oder dem Inventar entstanden sind.
3. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeigen
Der Übernachtende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge mir gegenüber verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Übernachtende mich sofort verständigen. Wir helfen gerne. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein oder nachträglich, so sind auch wir nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Übernachtenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Übernachtung nach § 651 e BGB voraus, daß uns eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Übernachtenden gerechtfertigt ist.
4. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende bei mir anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsmeldung gehemmt.
5. Schadensersatzpflicht
Für etwaige Schäden aller Art, die der übernachtende Gast verschuldet, ist der Gast schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für etwaige Forderungen bei Schäden, die ein Weitervermieten in der Folgezeit für den angemietete Wohnraum unmöglich machen. ( z.B. Rauchen in der Ferienwohnung/Haus, Beschädigungen des Inventars - bis zum Datum der Wiedervermietbarkeit des Zimmers )
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bielefeld
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